Der Chiropraktor ist gemäss Gesetz – unter anderem gemäss Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) – eine selbstständige Medizinalperson. Somit übernimmt die obligatorische Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für die chiropraktische Behandlung als Pflichtleistung. Dasselbe gilt für die Unfall-, die Militär- und die Invalidenversicherung.
Patienten können chiropraktorische Leistungen ohne Ueberweisung eines anderen Arztes in Anspruch nehmen.
Nur wer Mitglied eines Hausarztmodells oder eines Gesundheitszentrums einer Krankenkasse (HMO) ist, kann seinen Arzt nicht mehr frei wählen und bittet den ihm zugänglichen Hausarzt um eine Überweisung, die im Normalfall gewährt wird.